Mit Wirkung vom Freitag, 16.10.2020, tritt eine angepasste CoronaVO Schule in Kraft. Diese Verordnung, sowie weitere hilfreiche Informationen finden Sie im Folgenden. Mit den Änderungen der CoronaVO Schule werden u.a. auch die Maßnahmen zum Infektionsschutz an Schulen für den Fall angepasst, dass die Pandemiestufe 3 ausgerufen wird. Die unter § 6a CoronaVO Schule genannten abweichenden Bestimmungen gelten nur für diesen Fall.
Nachdem derzeit die landesweite 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern erreicht ist, gelten ab Montag, 19.10.2020, die Maßnahmen nach § 6a CoronaVO Schule. Insbesondere besteht eine Maskentragepflicht auch im Unterricht.
Die aktuelle CoronaVO Schule finden Sie hier
Die aktuelle CoronaVO finden Sie hier.
Eine Handreichung zur Maskenpflicht finden Sie hier.
Aktualisierte Hygienehinweise finden Sie hier.
Regelungen zum Umgang bei auftretenden Krankheitssymptomen finden Sie hier.