Aufgaben der Elternvertreter

Die Klassenelternvertreter sind Ansprechpartner für Fragen und Probleme innerhalb der Klassengemeinschaft. Sie pflegen die Kontakte zu den Eltern der Klassengemeinschaft und kümmern sich um organisatorisches. Zweimal jährlich trifft sich der Elternbeirat mit den Klassenelternvertretern und hält so den Kontakt zu den Klassen. Die Amtszeit der Elternvertreter dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres.

Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat vertritt die Eltern der Schüler einer Schule. Es ist das Recht und die Aufgabe des Elternbeirats, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er hat die Aufgabe der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten. Die Amtszeit des Elternbeirats dauert 2 Schuljahre.

Aufgaben der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu entscheiden.

Verwendung der Elternkasse

Die Elternkasse dient dazu, Projekte, die für unsere Kinder wichtig sind, aber von der Schule nicht oder nur teilweise finanziell gefördert werden können, zu ermöglichen. Soziale Härtefäl-le sollen gemindert werden. Kein Schüler soll aus finanziellen Gründen benachteiligt werden. Die Diskretion wird garantiert.
Die Geldvergabe erfolgt nachrangig. Schulverwaltung und Schulträger sollen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden, d.h. eine angemessene Schulausstattung ist in erster Linie Sache des Schulträgers. Der Elternbeirat entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Vergabe der Gelder immer wieder neu (siehe auch Geschäftsordnung). Ein grundsätzli-cher Anspruch auf Förderung kann nicht abgeleitet werden.

Die Gelder können sowohl für

  • ORGANISATORISCHE (z. B. Schulbeitrag für Gesamtelternbeirat etc.)
  • BÜROKRATISCHE (z. B. Weihnachtskarten, Briefporto, Büromaterial etc.)
  • GESELLSCHAFTLICHE (z. B. Elterninformationen, Präsente, etc.)
  • PROJEKTBEZOGENE (z.B. Workshop, Studienberatung, Schulbücherei etc.)

Belange verwendet werden.

Die Mustereinladung für die Elternabende finden die Elternvertreter hier.