Auszug aus den FAQs des KuMi BW:

***Müssen die Schüler der Abschlussklassen noch Klassenarbeiten schreiben?***
Nein, die Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Und auch bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulasse und es zugleich pädagogisch sinnvoll sei, können bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.

***Kann man dieses Jahr sitzenbleiben?***
Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Da die Leistungsbewertung allerdings in den letzten Wochen ausgesetzt wurde und auch in der kommenden Zeit nur sehr stark eingeschränkt möglich sein wird, werden alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ins nächste Schuljahr versetzt. Die Schülerinnen und Schüler dürfen keinen Nachteil aus der aktuellen Situation haben. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Entscheidung und Möglichkeiten zur Umsetzung werden wir noch einmal gesondert informieren.

***Gibt es für die Schüler über die Osterferien Haus- und Lernaufgaben?***
In den Osterferien sollen den Schülerinnen und Schülern keine förmlichen Hausaufgaben aufgegeben werden. Es wird aber durchaus begrüßt, wenn Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülern weiter lernbegleitende Hinweise geben.

***Finden Schüler- und Betriebspraktika im Schuljahr 2019/2020 statt?***
Schüler- und Betriebspraktika entfallen im Schuljahr 2019/2020. Praktika müssen von den Schülerinnen und Schülern nicht zwingend nachgeholt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

***Gibt es Noten während der Schulschließung, und wird das Wissen, das beim heimischen Lernen erworben wird, benotet?***
Grundlage für die Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). So sieht es die Notenbildungsverordnung vor. Da die Corona-Verordnung bis zum Ablauf des 19. April 2020 den Unterrichtsbetrieb an den öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft untersagt, findet in diesem Zeitraum auch keine Feststellung von Leistungen der Schülerinnen und Schüler statt. Es gibt also während der Zeit der Schulschließung keine Noten. Ausdrücklich gewünscht und gefordert ist jedoch, Lernmaterialien zur Verfügung und auch Haus- bzw. Lernaufgaben zu stellen, damit die Rückkehr zum Unterricht mit möglichst geringen Verzögerungen bestmöglich gelingen kann. Da die Voraussetzungen für das heimische Lernen sehr unterschiedlich sind, wird von der Schule , auch nach Unterrichtsbeginn nicht überprüft und benotet, welches Wissen und welche Kompetenzen sich die Schülerinnen und Schüler während der unterrichtsfreien Zeit selbst erarbeitet haben. Angesichts der sehr unterschiedlichen IT-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler und den Unterschieden in der häuslichen Unterstützung würde eine Leistungsbewertung der Chancengleichheit widersprechen. Unser grundlegendes Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler faire Bedingungen erhalten und durch die aktuelle Situation nicht benachteiligt werden.

***Muss der entfallene Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden?***
Nein, der entfallende Unterricht muss nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

***Finden außerunterrichtliche Veranstaltungen statt?***
Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind bis Schuljahresende untersagt. Hierzu zählen neben Studien- und Klassenfahrten und Schüleraustauschen auch u.a. Schullandheimaufenthalte, Projekttage, Chor-, Orchester- und Sporttage