Schul- und Hausordnung Ganerben-Gymnasium Künzelsau

I Unterrichtsorganisation

1.1 Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und der persönlichen Kommunikation. Das Verhalten jedes Einzelnen trägt dazu bei.
1.2. Alle finden sich pünktlich zum Unterricht ein. Beim Läuten zu Stundenbeginn werden die Türen geschlossen, alle nehmen ihre Plätze ein und legen das Unterrichtsmaterial bereit.
1.3 Ist 5 Minuten nach Beginn der Stunde der Lehrer* noch nicht im Unterrichtsraum, verständigt der Klassensprecher das Sekretariat.
1.4 Unterrichtszeiten: siehe rechte Seite!
Für den Sportunterricht gelten u. U. gesonderte Anfangszeiten.
1.5 Die Verantwortlichen für Tagebuch, Tafel und die Klimaordner erledigen ihre Aufgaben sorgfältig und zuverlässig.
1.6 Essen, Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts sind verboten. Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte (MP3-Player, Gameboy, …) werden auf dem Schulgelände nicht benutzt und verbleiben ausgeschaltet, nicht sichtbar in den Taschen.
1.7 Schüler der Mittel- und Unterstufe können nicht vor Stundenende entlassen werden.
1.8 Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet, das Zimmer aufgeräumt und abgeschlossen.
1.9 In nicht beaufsichtigten Freistunden halten sich die Schüler in den geöffneten Stillarbeits- oder Aufenthaltsräumen auf.

II Unterrichtsversäumnisse und Beurlaubungen

2.1 Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an allen übrigen verbindlichen Veranstaltungen ist verpflichtend.
2.2 Entschuldigungen für das Fernbleiben vom Unterricht sind beim Klassenlehrer innerhalb von drei Tagen schriftlich vorzulegen.
2.3 Bei Nichtteilnahme an Klausuren in der Kursstufe soll ein Attest vorgelegt werden. Dies gilt auch für besondere Lernleistungen und für angekündigte Leistungskontrollen im Sport.
Bei Leistungsverweigerung, auch durch nicht ausreichende oder zu späte Entschuldigung, werden 0 Punkte erteilt.
2.4 Für den Sportunterricht gilt:
Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird dem Fachlehrer vor dem Unterricht ein
Entschuldigungsschreiben vorgelegt. Dieser entscheidet dann über die Anwesenheitspflicht während der Unterrichtszeit.
2.5 Bei vorzeitiger Entlassung aus dem Unterricht händigt der Fachlehrer ein Formular aus, das von den Eltern zu unterschreiben und beim Klassenlehrer wieder abzugeben ist.
2.6 Ein Antrag auf Beurlaubung muss rechtzeitig vor der Beurlaubung (wir bitten um Schriftform) und mit Angabe des Grundes von den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler selbst gestellt werden.
Zuständig sind: Für 1 Stunde der Fachlehrer, für bis zu 2 Tagen der Klassenlehrer, ab mehreren Tagen sowie unmittelbar vor und nach den Ferien der Schulleiter.

III Pausenordnung

3.1 Zu Beginn der Pause begeben sich alle Schüler in den Pausenbereich (Parkplatz und Fahrradraum gehören nicht dazu).
3.2 Nach der großen Pause bzw. der Mittagspause verlassen die Schüler beim ersten Läuten den Pausenbereich.
3.3 Die Aufsicht führenden Lehrer werden von eingeteilten Schülern unterstützt, deren Anweisungen ebenfalls Folge zu leisten ist.
3.4 In der Mittagspause stehen den Schülern die Pausenbereiche und, sofern sie Essen einnehmen, auch die Cafeteria zur Verfügung. Die Stillarbeitsräume können gemäß Aushang genutzt werden.

IV Sicherheit

4.1 Die Hinweise zum Verhalten in den Klassen- und Fachräumen sind zu beachten.
4.2 Treppen, Gänge und Türen sind erhebliche Gefahrenpunkte.
Besonders hier verhalten sich alle so, dass sie weder sich noch andere gefährden.
4.3 Fensterbänke, Geländer und hohe Mauern sind keine Sitzgelegenheiten. Weites Hinauslehnen aus den Fenstern ist nicht erlaubt.
4.4 Grünanlagen und Dächer sind Gefahrenpunkte und dürfen deshalb nicht betreten werden.
4.5 Auf dem Schulgelände sind Schneeballwerfen und Spiele, die andere gefährden, zu unterlassen.
4.6 Das Befahren des Schulgeländes ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.
4.7 Alle üben gewissenhaft das vorgesehene Verhalten im Brandfall und bei anderen Katastrophen ein.
4.8 Gegenstände, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
4.9. Das Mitbringen von Gegenständen und Wertsachen in die Schule erfolgt auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände (z. B. Schmuck, elektronische Geräte usw.) übernimmt die Schule keine Haftung (siehe auch 1.6). Dies gilt insbesondere für Tage, an denen Schüler Sportunterricht haben.

V Sauberkeit und Ordnung

5.1 Alle sind an ihrem Platz und auf dem gesamten Schulgelände für Ordnung, Sauberkeit und  sorgsamen Umgang mit Schuleigentum verantwortlich.
5.2 Die Ordnerdienste der hierzu eingeteilten Klassen erledigen zuverlässig ihre Aufgaben.
5.3 Wer einen Schaden verursacht, wird von anderen nicht geschützt und übernimmt dafür die Verantwortung.
5.4 Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt und leere Pfandflaschen umgehend abgegeben.
5.5 Getränkebecher sind nur im Eingangsbereich des Hauptgebäudes, in der Cafeteria und im Foyer des Neubaus zugelassen.

VI Gesundheit und Umweltschutz

6.1 Bei Verletzungen und gesundheitlichen Beschwerden stehen der Sanitätsdienst und der Sanitätsraum zur Verfügung.
6.2 Gravierende Unfälle im Haus oder auf dem Schulweg sowie ansteckende Krankheiten nach dem Seuchengesetz sind der Schulleitung umgehend zu melden.
Schulbezogene Unfallmeldungen sind innerhalb weniger Tage nach dem Unfall schriftlich bei der  Schulleitung einzureichen.
6.3 Genuss, Besitz und Vertrieb von Alkohol und anderen Drogen sind im Bereich der Schule unter Strafe verboten. Bei besonderen schulischen Veranstaltungen kann die Schulleitung, den Alkohol
betreffend, Ausnahmen genehmigen.
6.4 Unsere Schule ist rauchfrei. Der Genuss von Tabakwaren ist im Bereich des Schulgeländes untersagt.
6.5 Belästigungen durch Lärm innerhalb der Schulgebäude sind zu vermeiden.
6.6 Wir sparen Energie, vermeiden Müll und unterstützen die Klimaordner.
Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist aufgefordert, aktiv für die Einhaltung der Schulordnung Sorge zu tragen. Wer gegen die Schulordnung verstößt, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
* Aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet, sie schließt die weibliche jeweils mit ein.
Stand: Jun-11-2016
Stunde Zeit
1. 8:00 – 8:45
2. 8:50 – 9:35
3. 9:50 – 10:35
4. 10:40 – 11:25
5. 11:35 – 12:20
6. 12:25 – 13:10
7. 13:15 – 14:00
8. 14:00 – 14:45
9. 14:50 – 15:35
10. 15:45 – 16:30
11. 16:30 – 17:15